MPU-Beratung

 

Sie sind in der Vergangenheit mit einer erheblichen Blutalkoholkonzentration (BAK über mindestens 1,1 ‰) oder mit Drogen / Drogenkonsum beim Führen eines KFZ aufgefallen.
Ab 1,1 ‰ muss die Straßenverkehrsbehörde eine MPU anordnen. Waren Sie auch nur im Besitz von Drogen (ohne KFZ) und haben einen Führerschein, ist eine MPU zwingend angezeigt.
Für die o. a. Punkte zeigt sich der Straßenverkehrsbehörde, dass Sie charakterlich nicht in der Lage sind, künftig ein KFZ zu führen, oder Sie stellen eine Gefahr für die Öffentlichkeit sind.

 

Was Sie in der Beratung lernen sollen?


Eine gute Beratung hilft Ihnen, Ihren Drogen- oder Alkoholkonsum richtig einzuschätzen und Ihre Tat(en) einzusehen.
Sehr oft hat der erhöhte Alkohol- oder Drogenkonsum einen Grund, den sich die Beratungsteilnehmer zunächst nicht ohne Hilfestellungen von außen (Berater) erklären können. Oft sind den Teilnehmern aber ein oder mehrere Gründe für den Konsum bekannt. Diese Gründe wollen sich die Teilnehmer aber zunächst nicht eingestehen, weil sie der Meinung sind, sich durch das Eingestehen der Gründe gesellschaftlich auszugrenzen. (Alkoholiker, Weichling, Junkie, Versager)
Viele fühlen sich auch durch den Verlust der Fahrerlaubnis als Versager und empfinden Scham!

 

In unserer Beratung lernen die Teilnehmer

 

Ihre vermeintlichen Schwächen einzugestehen und mit diesen umzugehen.
Wir arbeiten mit den Teilnehmern gemeinsam an deren Problemen.
Wir arbeiten mit unseren Teilnehmern daran, die Gründe für die Trunkenheits- oder Drogenfahrt aufzudecken.
Wir unterstützen unsere Teilnehmer dabei, individuelle Vermeidungsstrategien zu finden, künftig Alkohol/Drogen vom Führen eines KFZ zu trennen.